Beratungskonzept

Beratungskonzept

  • 1. Präambel

    Die zentrale Aufgabe von Schule ist das Lernen und Lehren im Unterricht. Um offen zu sein für Neues, neugierig, kreativ, eifrig, konzentriert und bereit zur Zusammenarbeit, sollte ein Mensch weitgehend frei sein von inneren und äußeren Konflikten und darum wissen, wie er Hilfe und Unterstützung finden kann.


    Es ist deshalb ein wichtiges Ziel aller an unserer Schule beteiligten Personen, für ein gutes Schulklima zu sorgen, in dem sich Kinder, Eltern und nicht zuletzt LehrerInnen und andere MitarbeiterInnen in ihrer Verantwortung, Arbeit und als Persönlichkeiten wohl, anerkannt, sicher und unterstützt fühlen können. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit aller. Die Beratungstätigkeiten in der Schule sind diesem Ziel verpflichtet und tragen dazu bei.


  • 2. Beratung als allgemeine Aufgabe der Schule

    Beratung findet in unserer Schule in vielfältigen Formen statt. Die Beratung von Eltern durch Schulleitung, Klassen- und Fachlehrer bezogen auf die Schullaufbahn ihrer Kinder, aber auch bezogen auf Erziehungs- und Lernschwierigkeiten ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. KlassenlehrerInnen sind klassenbezogen, FachlehrerInnen fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. 


    Feste Einrichtungen dazu sind:


    Gespräche zum Übergang vom Kindergarten zur Grundschule

    Bereits im letzten Kindergartenjahr findet eine Kooperation mit den ErzieherInnen und KollegInnen unserer Schule statt. Hier finden Beratungsgespräche u.a. über Schulfähigkeit oder Zurückstellung der zukünftigen Schulkinder statt. Eltern, deren Kinder den Schulkindergarten besuchen, werden konsequent, kompetent und intensiv beraten, um den Kindern einen problemlosen Übergang ins 1. Schuljahr zu ermöglichen. Zudem findet ein mehrstündiger Austausch zwischen den Erzieherinnen und (Klassen)- LehrerInnen nach etwa 4 Monaten statt. Hier wird sich über jedes Kind beratend ausgetauscht und berichtet, wie es in der Schule angekommen ist.


    Schon vor der Einschulung findet ein Elternabend der neuen 1. Klassen statt. Auf dieser Veranstaltung wird alles Organisatorische, die Erwartung der Lehrkraft an die Kinder, aber auch die Erwartungen und Fragen der Eltern an die Schule besprochen.


    Elternabend zu Beginn des 1. Schuljahres

    Nach 4 bis 6 Wochen ab Schuljahresbeginn erfolgt der nächste Elternabend. An diesem Abend nehmen die KlassenlehrerInnen und andere in der Klasse unterrichtende LehrerInnen teil. Inhaltliche und organisatorische Fakten werden hier besprochen.


    Elternsprechtage

    Im Herbst wird für alle Jahrgänge an je zwei Nachmittagen ein Elternsprechtag mit individuellen, zeitlich angemessenen Sprechzeiten angeboten. Im Frühjahr besteht nach den Halbjahreszeugnissen das Angebot eines Bedarfselternsprechtages. Für die Klassen vier findet in diesem Rahmen auch die Beratung zur Schullaufbahn durch die KlassenlehrerIn statt.


    Allgemeine Elterngespräche

    Darüber hinaus sind die LehrerInnen zu bestimmten Zeiten für Eltern telefonisch erreichbar und es werden Termine für persönliche Gespräche individuell und nach Bedarf abgesprochen.


    Allgemeine Elternabende für die Klassen 2, 3 und 4

    In den ersten Wochen des neuen Schuljahres laden die KlassenlehrerInnen die Eltern zu einem Elternabend ein. Hier werden die Situation der Klasse, die Unterrichtsinhalte (besonders die der Hauptfächer), die Notengebung und organisatorische Dinge besprochen. Der Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften wird gepflegt und teilweise werden Probleme und Fragen beratend angesprochen. In den Klassen 1 und 3 finden zudem auch die Wahlen zu den Elternvertretern statt.


    Weitere Beratungsfelder


    Für den Nachmittagsbereich sind vor allem die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ganztags die Ansprechpartner. Frau Fickers dient hier als koordinierende Ansprechpartnerin.


    In unserer Schule werden in allen Jahrgängen Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf inklusiv beschult.

    Die FörderschullehrerInnen beraten die LehrerInnen und Eltern dieser Kinder über Fördermöglichkeiten und Umgang mit den speziellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Präventiv werden aber auch LehrerInnen und Eltern von Kindern mit Lernschwierigkeiten beraten und gemeinsam Fördermöglichkeiten erarbeitet.


    Unsere Schule ist Mitglied im Kooperationsverbund „Begabtenförderung Meppen“. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Grundschulen sowie des Windthorst-Gymnasiums Meppen (WGM) mit der Intention einer gezielten Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen (Teil-)Begabungen. Beraten wird hierbei z.B. hinsichtlich der Teilnahme an einem schulformübergreifenden Angebot (wissenschafts- propädeutische Chemie-AG sowie Physik-AG für Grundschüler, „Tag der Talente“, Teilnahme an der „Langen Nacht der Mathematik“). Zudem entwickelt die zugehörige Arbeitsgruppe, bestehend aus den Leitern der Grundschulen sowie Vertretern des WGM, das Konzept zur Förderung auf verschiedenen Ebenen weiter, indem jährlich kurzfristige und mittelfristige Entwicklungsziele definiert, umgesetzt und in der Folge die Wirkung der Maßnahmen evaluiert werden.


    LehrerInnen beraten sich z.B. in den Klassenlehrerteams, im Jahrgang, in den Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen, pädagogischen und Gesamtkonferenzen. Sie stehen in einem stetigen Austausch über den Umgang mit Eltern, Kindern oder Fragen des Unterrichts, aber auch der Stressreduzierung oder Gesundheitsfragen. Als besondere Maßnahme plant das Kollegium der Schule eine feststehende Zeit zur Beratung vor und/oder nach den schon terminierten Dienstbesprechungen des laufenden Schuljahres. Ebenso beraten sich bei Bedarf die pädagogischen Mitarbeiterinnen und die Ganztagskräfte miteinander und mit den LehrerInnen.


    Die Schulleitung berät LehrerInnen bei Schwierigkeiten mit Schülern und Eltern, bei administrativen Aufgaben und organisatorischen Problemen. Regelmäßige Personalgespräche dienen der gegenseitigen Information, aber auch der Personalentwicklung und Beratung. Die Schulleitung hat auch die Aufgabe, Eltern bei Schwierigkeiten jeder Art, die sich in der Schule ergeben können, zu beraten und bei der Lösung von Problemen behilflich zu sein.


    Die gewählten PersonalvertreterInnen beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule in allen Belangen des Personalrechts.


    Auch Schüler und Schülerinnen werden, meist durch die KlassenlehrerIn, beraten. LehrerInnen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Ganztagskräfte beraten Schüler bei Streitigkeiten mit Klassen- und Schulkameraden, bei Lernschwierigkeiten, besonderen Wünschen an Unterricht und Schule und oft auch bei persönlichen Problemen. Diese Art der Beratungstätigkeit ist alltäglicher Bestandteil des Schullebens und wird den Beteiligten meist gar nicht als „Beratung“ bewusst.


    Nicht zuletzt beraten Schüler und Schülerinnen sich gegenseitig, bei ihrer Arbeit im Unterricht, bei der sie sich helfen und unterstützen, bei Streitigkeiten und persönlichen Schwierigkeiten, auch als Klassensprecher oder Klassensprecherin.

    In einigen Klassen wird der Klassenrat dazu genutzt, Alltagsprobleme zu lösen und sich miteinander darüber zu beraten. Schulbezogen erfüllt diese Aufgabe der Schülerrat, unter der Leitung der SV-Beraterin Frau Franziska Rutkowski, der sich aus den KlassensprecherInnen der Klassenstufen 2 bis 4 zusammensetzt und ungefähr einmal pro Monat tagt. 

  • 3. Die Arbeit der Beratungslehrerin

    Frau Marion Wienert ist die Beratungslehrerin an unserer Schule. Ausgebildet in einer zweijährigen Fortbildung durch einen Schulpsychologen.


    Die Arbeit der Beratungslehrerin ergänzt und unterstützt die o.a. Beratungstätigkeiten aller Personen, die in unserer Schule beratend tätig werden.


    Zunächst handelt es sich um das grundsätzliche Angebot zur Einzelberatung, die Eltern, LehrerInnen, pädagogische MitarbeiterInnen, SchülerInnen und alle in der Schule Tätigen in Anspruch nehmen können.


    Bei Gesprächsbedarf kann eine kurze Mitteilung in den Briefkasten vor dem Klassenraum der Klasse 1/2c (Raum 0.22) geworfen werden. Frau Wienert ist zudem telefonisch unter der Nummer 4968641 (Es kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.) oder per Email (marion.wienert@marienschule-meppen.eu) zu erreichen. Beratungstermine werden dann individuell vereinbart.


    Auch bei Konfliktgesprächen kann die Beratungslehrerin auf Wunsch aller Konfliktparteien moderierend oder beratend tätig werden. 


    Auf Wunsch bietet die Beratungslehrerin die Moderation „Kollegialer Fallberatung“ an, in der ein Team von Pädagogen sich gleichberechtigt – speziell moderiert - miteinander über Einzel“fälle“ gegenseitig und miteinander beraten kann. Das hat gegenüber einer Einzelberatung den Vorteil, dass mehrere Personen ihre unterschiedlichen Sichtweisen und Ideen einbringen können und dass für jeden Beteiligten Anstöße entstehen, die wiederum in die eigene pädagogische Arbeit einfließen. Es ist dazu nicht notwendig, dass alle beteiligten Personen mit dem „Fall“ in ihrer täglichen Arbeit befasst sind.


    7 Prinzipien bestimmen die Beratungstätigkeit der Beratungslehrerin:


    1. Freiwilligkeit

    Es kann keine Verpflichtung zur Beratung geben, sondern die Inanspruchnahme von Beratung ist immer freiwillig. („Zwangsberatung“ ist nicht Erfolg versprechend!) Der/die Ratsuchende bestimmt, ob und wie lange er/sie Beratung in Anspruch nehmen will und ob er/sie Problemlösungen in die Praxis umsetzen will.


    2. Vertraulichkeit

    Die Beratungslehrerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.


    3.Verantwortlichkeit

    Die an der Beratung Beteiligten bleiben für ihren Bereich verantwortlich tätig.

     

    4. Wahrung der Kompetenz und Unabhängigkeit

    Die Beratungslehrerin mischt sich nicht in die Kompetenzen von Klassen- und FachlehrerInnen ein. Sie kann auf Wunsch unterstützend tätig sein, bleibt aber in der Beratung in Bezug auf das Problem und mögliche Lösungen unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.


    5. Vermittlung von weiterführenden Hilfen 

    Die Beratungslehrerin kann, falls es sich als sinnvoll und notwendig erweist, in Absprache mit den Ratsuchenden Hilfe von internen Fachleuten (Klassenlehrerinnen, Förderlehrern, Schulleitung usw.) oder externen Fachleuten (Schulpsychologen, Familienberatungsstellen, Jugendamt, Sozialpädiatrischer Dienst usw.) vermitteln.


    6. Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe

    Die Beratungslehrerin kann nicht für den Ratsuchenden Probleme lösen, aber sie kann bei der Suche nach Lösungen kompetent unterstützend tätig sein.


    7.“ In der Ruhe liegt die Kraft“

    Beratung braucht ihre Zeit. Es nützt nichts, unter Zeitdruck nach „Instant“-Lösungen zu suchen, die dann nicht weit tragen. Manches Problem mag leicht und schnell lösbar sein, für anderes werden längere Zeiträume und mehrere Beratungsgespräche notwendig sein, um tragfähige Lösungen zu entwickeln.


    Beispiele für Beratungsanlässe in alphabetischer Reihenfolge:

    • ADS/ADHS
    • Ängste
    • Auditive Wahrnehmungsstörungen
    • Autismus
    • Dyskalkulie
    • Ergotherapie
    • Familiäre Probleme
    • Feinmotorische Auffälligkeiten
    • Hochbegabung
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie
    • Kollegiale Fallberatung 
    • Konflikte jeglicher Art
    • Lese- und Rechtschreibschwäche
    • Logopädie
    • Missbrauch (-verdacht)
    • Misshandlungen
    • Motorische Auffälligkeiten
    • Respektlosigkeit gegenüber Erwachsenen
    • Sprachstörungen
    • Streitereien unter Kindern
    • Trennungs- und Scheidungssituationen
    • Übergang zu weiterführenden Schulen
    • Verhaltensauffälligkeiten

    Die Beratungslehrerin berichtet mindestens einmal jährlich der Gesamtkonferenz über ihre Arbeit (selbstverständlich unter Wahrung der Vertraulichkeit der Beratung). 


  • 4. Die Arbeit der Schulsozialarbeiterin

    Frau Franziska Frank ist seit Januar 2017 als Schulsozialarbeiterin an unserer Schule tätig. 

    Die Arbeit der Schulsozialarbeiterin ergänzt das vielfältige Beratungsangebot der Schule. Sie ist eine neutrale Ansprechpartnerin für die Eltern, ihre Kinder sowie die Lehrer und Lehrerinnen der Schule. 


    Das Angebot der Schulsozialarbeiterin umfasst insbesondere die Unterstützung, Begleitung und Beratung von einzelnen Schüler/innen und Eltern. Dazu zählen offene Gesprächs- und Kontaktangebote. Des Weiteren nimmt die Schulsozialarbeiterin, nach Rücksprache mit den Lehrkräften, auch gezielt Kontakt zu einzelnen Schüler/innen, Schülergruppen oder Eltern auf. Das geschieht meist dann, wenn im Schulalltag der Kinder Dinge auftauchen, die nicht mehr im Rahmen des Unterrichts behandelt werden können (z.B. Tendenzen zur Schulverweigerung).


    Die Schulsozialarbeiterin knüpft Kontakte zu außerschulischen Institutionen und Einrichtungen, wie z.B. dem Landkreis, dem Kinderschutzbund, der psychologischen Beratungsstelle usw. Sie begleitet Eltern und Kinder auf ihrem Weg, das heißt sie bietet neben der Hilfe zur Selbsthilfe auch weiterführende Unterstützung an.


    Die Schulsozialarbeiterin versteht sich als ergänzende bzw. unterstützende „dritte“ Instanz. Sie nimmt die Schüler und Schülerinnen nicht nur als Lernende, sondern auch als in der Schule lebende Personen mit Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen Bezügen wahr. Für Eltern ist die Schulsozialarbeiterin eine Ansprechpartnerin, die sie im Interesse der Kinder bei der Erziehung und Bewältigung des Alltags unterstützt und berät. 


    Das Büro von Frau Frank befindet sich in der ersten Etage in Raum 1.06. Dort ist sie während des Schulvormittags anzutreffen. Außerdem können individuell Termine vereinbart werden. Ihre Telefonnummer lautet: 4968642


    Auch für die Tätigkeit der Schulsozialarbeiterin gelten wie für die Beratungslehrerin 7 Prinzipien:

    • Freiwilligkeit 
    • Vertraulichkeit 
    • Verantwortlichkeit
    • Wahrung der Kompetenz und Unabhängigkeit
    • Vermittlung von weiterführenden Hilfen, 
    • Hilfe zur Selbsthilfe
    • „In der Ruhe liegt die Kraft“
  • 5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsinstitutionen

    Außerschulische Beratungsinstitutionen bieten wichtige Spezialkompetenzen für die Arbeit in der Schule und mit allen Erziehenden an. Wo immer es notwendig und sinnvoll ist, sind wir offen für eine Zusammenarbeit mit diesen Institutionen. LehrerInnen, Schulleitung, Beratungslehrkraft und Schulsozialarbeiterin unterstützen Eltern gern bei der Auswahl außerschulischer Beratungsinstitutionen. Den Erstkontakt nehmen im Allgemeinen die Eltern selbst auf. Wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, können Schule und außerschulische Institution eng zusammenarbeiten, was eine umfassende und zügige Bearbeitung von Problemen sehr unterstützt. 


    Gute, z.T. langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit gibt es bereits mit folgenden Institutionen:

    • Psychologische Beratungsstelle, Versener Straße 
    • Sozialpädiatrisches Ambulanz Zentrum SPATZ
    • Kinderschutzbund
    • Jugendamt Meppen
    • Schulpsychologin
    • Polizei
    • Ärzte und Therapeuten

    Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nach Bedarf erweitert werden. Soweit sinnvoll und machbar, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auftretende Schwierigkeiten nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch mit kompetenter Unterstützung von außen zu lösen – oder auch mit ihnen umgehen zu lernen.

  • 5. Zielperspektive

    Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ALLEN, die an unserer Schule arbeiten.


    Zusammenhang zum Qualitätsrahmen: Qualitätsbereich 2


    Zusammenhang zum Leitbild: Leitsatz 2



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